2021 Informationen zum Einzug der Mitgliedsbeiträge

Michael Becht (Abteilungsleiter Boogie)

Liebe Mitglieder der Boogie Magic`s,
erstmal möchte ich mich persönlich und im Namen des Vereins für Eure Treue bedanken.
Es macht mich stolz, dass die meisten Mitglieder der Abteilung Boogie den Verein trotz der Corona bedingten Einschränkungen weiterhin unterstützen.

Die aktuelle Zeit ist für uns alle von verschiedenen Vorgaben, Regelungen, Situationen und Emotionen geprägt.
In Bezug auf unser Vereins Leben haben wir einerseits alle den Wunsch, endlich wieder gemeinsam und möglichst uneingeschränkt unserem Sport nachgehen zu können. Andererseits gibt es eine große Unsicherheit, wann und wie das wieder möglich sein kann.

Wir bemühen uns jedoch seit Beginn der Pandemie, unseren Mitgliedern alle machbaren, Corona-konformen Trainingsmöglichkeiten in den verschiedenen Sportstätten bzw. Zuhause anzubieten.

Das online Boogie-, Lindy Hop-, und Fitness Trainingsangebote läuft seit über einem Jahr.
Wir konnten 2020 sogar mehrere Monate ein Präsenztraining durchführen.

Nach den Pfingstferien werden wir in der Halle K wieder mit dem eingeschränkten Training ähnlich wie in 2020 mit max. 10 Paaren starten.
Weitere Infos, Stundenplan, Ablauf, ....bekommt Ihr dann über Eure Trainer.

Zum Thema Mitgliedsbeiträge:
Wie die meisten Sportvereine, hat der TSV Hohenbrunn-Riemerling e.V. als gemeinnütziger Verein auch während Corona laufende Kosten, wie Trainer/Übungsleiterkosten und -gehälter, Kosten des online Trainings (technische Ausstattung, zoom-Abos, Materialien), Corona bedingte Ausstattungen und Zusatzreinigungen der genutzten Sportstätten, laufende Kosten von Sportanlagen/Gebäuden, Betrieb der Geschäftsstelle.

Der Mitgliedsbeitrag ist also keine Zahlung, die vom Mitglied direkt an den ihn betreuenden Übungsleiter fließt, sondern ein Beitrag zur Erhaltung des gesamten Vereins, mit allen seinen Teilbereichen.

Der BLSV schildert die rechtliche Lage so:
„Der Mitgliedsbeitrag zu einem gemeinnützigen Verein dient nicht im klassischen Sinne dem Erbringen einer Gegenleistung, sondern zur Erfüllung des Vereinszwecks und zur Deckung der laufenden Kosten des Vereinsbetriebes. Die Teilnahme am Sport- und Wettkampfbetrieb stellt nur einen Teil der mitgliedschaftlichen Rechte dar. Insofern ist es nicht gerechtfertigt, den Beitrag zu mindern oder einzubehalten. Ausnahme ist hier eine separat zu entrichtende Kursgebühr.“

Wir sind zuversichtlich, dass die Test- und Impfmaßnahmen greifen und wir Schritt für Schritt zu einem geregelten Sportbetrieb zurückkehren können.
Vielen Dank euch allen für Eure Unterstützung, lasst uns weiterhin zusammenhalten, weiterhin ein "Wir" bleiben,

Gemeinsam schaffen wir das!
Michael Becht
Abteilungsleiter Boogie

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