2003 Verleihung "Silbernes Lorbeerblatt" an die Boogie Magic's
Schily ehrt Boogie Magic's mit dem Silbernen Lorbeerblatt
Bundesinnenminister Otto Schily (Foto 7.n.l.) hat die Boogie Magic's vom Tanzzentrum des TSV Hohenbrunn-Riemerling e.V. in Berlin für ihre Leistungen als beste Boogie-Formation Deutschlands (Weltmeister 1998, 1999,2000, 2001; Europameister 1997, 1998) mit dem Silbernen Lorbeerblatt ausgezeichnet.
Csaba Balogh, Manuela Bauch, Manfred Becker, Melanie Berner, Melanie Burggraf, Harald Daller, Jörg Feldschmid, Sabine Fischer, Richard Forster, Franz Haas, Angelika Keller, Sigrid Kunzlmann, Martin Kyrein, Tabita Nahodyl, Petra Rösch, Johann Preuhs, Jürgen Rulofs, Evelyn Schmidt, Ernest Sengmüller, Thomas Veigl, Cornelia Versteegen und Stefan Ziegler nahmen die Urkunden entgegen.
Nach einer einjährigen Turnierpause peilen die Boogie Magic's am 10. Mai 2003 in Planegg (Heide Volm) als Ausrichter der Weltmeisterschaft 2003 mit neuem Outfit und neuer Choreografie den nächsten Weltmeistertitel an.
Das "Silberne Lorbeerblatt" der Bundesrepublik Deutschland wurde den Boogie-Magic's aus Hohenbrunn am 31. März 2003 in Berlin verliehen.
Bilder der Verleihung
Silbernes Lorbeerblatt der Bundesrepublik Deutschland
Das Silberne Lorbeerblatt wird für herausragende sportliche Leistungen verliehen. Bei der Wertung der Leistungen wird ein strenger internationaler Maßstab angelegt. Einmalige Höchstleistungen in Einzel- bzw. Mannschaftssportarten, d. h. auch Gewinne bei Welt- und Europameisterschaften bzw. Welt- und Europacups reichen für eine Auszeichnung grundsätzlich nicht aus. Der sportlichen Leistung muss eine vorbildliche menschliche und charakterliche Haltung des Auszuzeichnenden entsprechen.
Der Bundespräsident verleiht das Ehrenzeichen auf Antrag des Präsidenten des Deutschen Sportbundes, des Präsidenten des Deutschen Behinderten-Sportverbandes oder des Präsidenten des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland. Die Anträge werden durch das Bundespräsidialamt und das Bundesministerium des Innern als dem für den Sport zuständigen Ressort geprüft. Der Bundesminister des Innern zeichnet den Verleihungserlass nach Art. 58 GG gegen. Die Überreichung der Auszeichnung erfolgt in besonderen Fällen durch den Bundespräsidenten selbst, z. B. bei der Auszeichnung der Gewinner der Olympischen Spiele und der Paralympics. In den übrigen Fällen überreicht der Bundesminister des Innern die Auszeichnung.